Reboot der Sourcing-Strategie: KI als Gamechanger im Vendor Management
Reboot der Sourcing-Strategie: AI als Gamechanger im Vendor Management
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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
§1 Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen sind ausschließlich für Veranstaltungen von ojuto consulting gmbh – kurz: ojuto – gültig.
§2 Leistungsbeschreibung
ojuto wird die Veranstaltung gemäß deren Beschreibung durchführen. Begleitende Unterlagen zur Veranstaltung sind gemäß der Beschreibung in der Leistung enthalten. Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung über die Teilnahme an der Veranstaltung.
§3 Teilnahmegebühren
Die Gebühren sind in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit Versand der Anmeldebestätigung stellt ojuto eine Rechnung über die Teilnahmegebühr aus. Die Teilnahmegebühr ist 14 Tage nach Rechnungseingang und ohne Abzüge fällig. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt voraus, dass die Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto von ojuto eingegangen ist. Wird der Teilnehmer wegen Nichtzahlung der Gebühr von der Teilnahme ausgeschlossen, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung der fälligen Teilnahmegebühr verpflichtet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ojuto über den Betrag verfügen kann. Im Fall der Übersendung eines Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck auf dem Konto von ojuto gutgeschrieben wurde. Gerät der Teilnehmer in Verzug, so ist ojuto berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 12 %-Punkten über dem Basiszinssatz zuzüglich Mahngebühren in Höhe von pauschal 25,00 Euro exkl. USt. zu berechnen.
§4 Anmeldung
Anmeldungen zur Veranstaltung bedürfen der Schriftform (Brief, eMail oder online über unsere Webseite). Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung (durch welche die Anmeldung wirksam wird). Die Anmeldung allein begründet noch keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einer Veranstaltung. Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltung begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
§5 Absage/Stornierung
Stornierungen sind ausschließlich in Schriftform zulässig. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Stornierung bei der ojuto.
Bei einer Stornierung bis zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist ojuto berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 25 % der Veranstaltungsgebühr zu berechnen. Erfolgt die Stornierung ab zwölf Wochen bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, beträgt die Ausfallpauschale 50 % der Veranstaltungsgebühr. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Ausfallpauschale darf den voraussichtlich entstehenden Schaden nicht überschreiten. Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden als der pauschalierte Betrag entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jeder Zeit möglich, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
ojuto ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall von Referenten oder Zulieferern, höherer Gewalt oder sonstigen, nicht von ojuto zu vertretenden Umständen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.
§6 Durchführungsabweichung
ojuto bleibt vorbehalten, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten einzusetzen oder den Inhalt der Veranstaltung geringfügig zu ändern. Die Teilnehmer werden darüber unverzüglich informiert.
§7 Urheberschutz/Copyright
Alle Veranstaltungsunterlagen, Präsentationen sowie begleitende Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ojuto zulässig.
§8 Haftung
Die Auswahl der Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf Verantwortung des Teilnehmers. Die Veranstaltung wird unter Beachtung der verkehrsüblichen Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Eine Haftung für erteilten Rat erfolgt nur, sofern dieser im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Hauptleistungspflichten geschuldet wird. ojuto übernimmt keine Haftung für die Verwertung der erworbenen Kenntnisse durch die Teilnehmer. Für Unfallschäden, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen der Teilnehmer im Zusammenhang der Veranstaltung übernimmt ojuto keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde von ojuto oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
§9 Datenschutz
Wir werden im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – einhalten.
Wir verpflichten auch unsere Mitarbeitenden sowie eingesetzte Dienstleister zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
§10 Schriftform
Sämtliche Absprachen und Vereinbarungen, die Gegenstand des aufgrund dieser AGB geschlossenen Vertrages werden, ebenso wie alle Änderungen und Ergänzungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Inkrafttreten dieser AGB verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wuppertal. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: August 2025
Die Anmeldung für das Event ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich